Kampagne zur Berücksichtigung der Gemeinwohl-Bilanz bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung in deutsches Recht.
Ab 1. Januar 2017 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 500 Beschäftigten in der gesamten EU neben der Finanzbilanz auch nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Diese NFI-Richtlinie, die vom Europäischen Rat und Parlament beschlossen wurde, soll bis Ende dieses Jahres in nationales Gesetz umgesetzt werden. Der Bundestag wird voraussichtlich am 6.12.2016 darüber abstimmen.

Die GWÖ-Bewegung hat sich das Ziel gesetzt, den Gesetzgeber auf die Gemeinwohl-Bilanz aufmerksam zu machen und diese in das deutsche Umsetzungsgesetz einzubauen. Zudem will die Bewegung mit anderen NGOs in Deutschland zum Thema zu kooperieren, und eine langfristige Strategie zur Konvergenz von Ethik- und Finanzbilanz auf globaler Ebene ausarbeiten.

Die GWÖ-Bewegung hat nach Vorarbeit auf europäischer Ebene durch Ralf Resch und Gerd Hofielen bereits auch dem BMJV eine Stellungnahme zukommen lassen.

In der jetzt verbleibenden Zeit von Mitte Juli bis Anfang Dezember formulieren wir als realistisches Ziel, dass die Gemeinwohl-Bilanz als eine Möglichkeit der NFI-Berichterstattung anerkannt wird.

=====> Ergebnis im Bundestag im März 2017 :
https://ecogood.org/de/metanavigation-top/blog/deutsches-csr-gesetz-mehr-schein-als-sein/

Christian_Felber_Stellungnahme_dazu.pdf

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